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Stellungnahme zu Friedhofsgebühren der GAL-Fraktion im Rappenauer Gemeinderat

von Sonja Hocher

Nichts ist teurer als der Tod, denn der kostet das Leben.

Aufgrund der von der Gemeindeprüfanstalt geforderten Überprüfung der Gebührenkalkulation der Friedhofs- und Grablegungsgebühren sehen wir uns mit teilweise massiven Kostensteigerungen konfrontiert.

Die beauftragte externe Kommunalberatung hat genau beleuchtet wo seit der letzten Gebührenkalkulation im Jahre 2013 Kostenstellen hinzugekommen sind . Die Fallzahlen zu einzelnen Bestattungsformen - ich zähle fast 20 verschiedene (!) wurden ermittelt. Dienstleistungen der Kommune und Nutzungsrechte wurden nun in einer modernen übersichtlichen Form dargestellt. Erhaltungsaufwand an Leichenhallen und Friedhofswegen sind berücksichtigt.

Bis zu 100 % der zu erwartenden Kosten im Bestattungswesen sowie die Defizite der letzten 5 Jahre könnten in die Gebührenordnung einfließen. Die Verwaltung und der Gemeinderat möchten der Bevölkerung aber zu starke Kostensteigerungen ersparen. Durchschnittlich 75.000€ der zu erwartenden Kosten werden aus Steuermitteln bezahlt. Dies folgt dem  grundsätzliche Kostendeckungsgebot das aber begrenzt wird durch die Vertretbarkeit und Zumutbarkeit der Gebührensätze für die Benutzer einer öffentlichen Einrichtung.

Wir sind mit alternativen Bestattungsformen, wie den Gärtner gepflegten Grabfeldern oder Rasen- und Baumbestattungen für die sich ändernde Bestattungskultur  gut aufgestellt.  Nicht das Doppelwahlgrab  ist heute die meist nachgefragte Bestattungsform sondern das Urnengrab.

Friedhöfe sind nicht nur Orte für Trauernde und Hinterbliebene sondern auch Kommunikationsorte , Treffpunkte und  nicht zuletzt eine Nische für Pflanzen und Tierwelt . Kosten für die Erhaltung von Naturdenkmalen wie etwa der Ulme  auf dem Bonfelder Friedhof aber auch die Erhaltung und Pflege historischer Grabanlagen der ehemaligen Grundherren  sind gesellschaftliche Aufgaben.  Rein rechtlich handelt es sich bei der Belegungsdichte im Stadtgebiet nicht um öffentliches Grün trotzdem ist die Mitfinanzierung durch Steuergelder gerechtfertigt.

Die Bevölkerung weiß eine bürgernahe Friedhofsverwaltung zu schätzen: Wasser, das zu Beginn der Vegetationsperiode bereitgestellt ist, öffentliche Toiletten über die Sommermonate und Bestattungstermine zu Zeiten in denen auch entfernte Verwandte  anreisen können, gepflegte Rasenflächen und Fußwege. Moderne Aussegnungshallen und Beschallungen . Wir haben neue gut geschulte Friedhofsmittarbeiter die mit flexiblen Arbeitsverträgen auch mal den freien Freitag gegen einen freien Montag  oder Mittwoch tauschen könnten. Die Bauhofmitarbeiter sind wichtige Stützen in der sachgerechten Pflege unserer Friedhöfe.

Die Bevölkerung möchte würdevolle, gepflegte und funktionale Friedhöfe und Bestattungen.Ist all dies erfüllt, sind die Kostenumlagen vollumfänglich gerechtfertigt und werden von der Bevölkerung auch akzeptiert.Die GAL Fraktion nimmt von den gebührenrechtlichen Ergebnissen der Jahre 13-17 Kenntnis. Wir stimmen der aktuellen Gebührenkalkulation zu. Ob eine etwaige Unterdeckung  in der nächsten Kalkulation 2023 auszugleichen ist, muss  bei der nächsten Gebührenkalkulation nach Finanzierbarkeit entschieden werden. Wir stimmender neuen Bestattungsgebührenordnung   zu.

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